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VR Space Gera
Haftungsvereinbarung & Hausregeln

📝 Haftungsvereinbarung

Liebe Besucher,
wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns über Ihr Interesse am neuen Trendsport! Wir bieten mit unserer Anlage eine Freizeit-Sportstätte auf höchstem Niveau und sind stets bestrebt Ihnen den bestmöglichen Service anzubieten. Bei Wünschen, Anmerkungen sowie Feedback jeglicher Art kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu! Für einen reibungsfreien Ablauf Ihres Aufenthaltes tragen klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, welche wir mit Ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden Inhalt aller zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Verträge. Wir danken Ihnen für die Einhaltung.

§1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden der
MINT Gera GmbH
„VR Space Gera“
Nicolaistrasse 1, 07545 Gera
(im Folgenden: „Anbieter“)

§2 Nutzung und Hinweise
(1) Allgemeines:
Die Nutzung geschieht mit spielerischen, sportlichen Hintergrund und soll Eigenschaften, wie z.B. Teamkommunikation sowie Fitness und Geschicklichkeit fördern. Von jeglichen politischen, religiösen, diskriminierenden oder gar militärischen Äußerungen distanziert sich der Anbieter ausdrücklich! Jede äußerliche Anspielung, z.B. durch Kleidung, Gesichtsschminke oder Verhaltensweisen auf einen der zuvor genannten Zwecke führt zum Spielausschluss und ggf. Hausverbot. Für Spieler stehen kostenlose, abschließbare Schließfächer zur Verfügung. Für die Nutzung der Schließfächer wird seitens des Anbieters keine Haftung übernommen, da dieser bspw. nicht kontrollieren kann, ob jeder Kunde sein Schließfach ordnungsgemäß zuschließt. Ungeachtet dessen wird vom Anbieter keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen (Wertsachen, Garderobe, etc.) übernommen, insbesondere dann nicht, wenn sie sich außerhalb der Schließfächer befanden. Minderjährige müssen grundsätzlich von gesetzlichen Vertretern oder Aufsichtspersonen begleitet werden. Alle Mitarbeiter sind berechtigt, allerdings nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Sportfläche zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet.

(2) Virtual Reality („VR“):
Obwohl der Anbieter ausschließlich modernste Technik einsetzt, ist es nicht auszuschließen, dass es bei der Nutzung der VR-Technologie (genauso wie bei anderen Computerspielen) unter Umständen zu Schwindelgefühl, Krämpfen, Blackouts, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungsund Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen kann. Sind entsprechende Vorerkrankungen bekannt, wird von der Nutzung der VR-Technologie abgeraten. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten, die VR-Technologie weiter zu nutzen. Nicht empfehlenswert ist das VR-Erlebnis für Hochschwangere, Krampf- und Epilepsieanfällige, Personen mit Herzschwäche oder schweren Erkrankungen, Personen, die sensibel auf schnelle Bildfolgen, schnelle Bewegungen oder elektrische Spannungsfelder reagieren, sowie Personen die alkoholisiert sind oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen zu sich genommen haben. Sollten eine oder mehrere der genannten Einschränkungen vorliegen, muss der Kunde dies vor Spielbeginn bzw. schon bei der Buchung dem Anbieter mitteilen. Dasselbe gilt für bekannte Phobien oder anderweitigen Problemen, wie z.B. Höhenangst. Angebotene Spiele weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des JMStV aus. Soweit dies nicht der Fall ist, wurde durch den Anbieter eine Bewertung vorgenommen. Der Anbieter ist berechtigt, die Altersangaben des Kunden anhand eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht möglich, ist es dem Anbieter vorbehalten nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen, die keiner Altersbeschränkung unterliegen oder ab 10 Jahren freigegeben sind.

§3 Spielgeräte und Sportfläche
Virtual Reality: Die Nutzung der während des Spiels geliehenen Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Spieler ist zu einem sorgsamen Umgang mit dem Spielgeräten (Virtual Reality Brille & Hand-Controller) verpflichtet und haftet in allen aus falscher Nutzung entstandenen personellen oder sachlichen Schadensfällen selbst. Virtuelle Raumgrenzen müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Das Anlehnen, Aufstützen, etc. an bzw. auf virtuelle (also nicht real vorhandene) Gegenstände muss unbedingt vermieden werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Spielgerätes durch den Spieler hat der Anbieter gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 2000 €. Darüber hinaus hat er einen Anspruch auf den Ersatz des ihm dadurch entgangenen oder mit der Wiederherstellung verbundenen entgehenden Gewinnes.

§4 Anweisungen, Hausordnung und Hausrecht
Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter, welche das Hausrecht innehaben, ist Folge zu leisten. Personen, welche nicht Folge leisten oder gegen die Hausordnung verstoßen, können der Sportstätte verwiesen werden und ggf. ein Hausverbot erhalten. Mit dem Verweis verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Entgeltes. Es bedarf keiner mündlichen Abmahnung, sobald die Verweisung sachlich und objektiv begründet werden kann.

§5 Eintrittspreis, vorzeitige Beendigung und Stornierung
Der Eintrittspreis ist vor Spielbeginn an der Kasse zu entrichten. Bei freiwilliger, vorzeitiger Spielbeendigung besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. Alle Angebote gelten, wenn nicht anders ausgewiesen, pro Person und sind nicht übertragbar. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden/die Kundin geltenden und vom VR Space Gera angegebenen Preise. Die Preise können jederzeit variieren und richten sich an die aktuelle Buchungssituation. Inhalte, wie Spielchips und Einlassbänder, sind grundsätzlich nicht auf mehrere Personen oder Tage aufteilbar. Im Falle einer Stornierung von Gruppenbuchungen ist dies bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei. Bis 24 Stunden vor Spielbeginn wird die Hälfte des Rechnungsbetrages fällig und unterhalb dieser Frist oder bei Nichterscheinen der gesamte Rechnungsbetrag, insoweit sich keine anderen Spieler mehr für die gebuchten Spielslots finden (Hierbei wird darauf hingewiesen, dass selbst kurzfristige Stornierungen die Chance, andere Spieler für die Spielzeiten zu finden, deutlich erhöhen, verglichen mit unangekündigtem Nichterscheinen). Der Betrag kann von der Person eingefordert werden, welche die Buchung veranlasst hat.

§6 Rauch-, Alkohol- und Suchtmittelverbot
In der gesamten Sportstätte besteht ein absolutes Rauchverbot. Sofern es gekennzeichnete Raucherräume gibt, ist es Kunden jedoch gestattet, in diesen zu rauchen. Kunden, die unter erhöhtem Alkohol- oder unter Drogeneinfluss stehen, können ohne mündliche Abmahnung der Sportstätte verwiesen werden.

§7 Bild- und Videomaterial
Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der gesamten Anlage ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bild und Videomaterial für Werbungszwecke im Spielbetrieb anzufertigen. Einer Veröffentlichung des von uns angefertigten Materials kann jedoch schriftlich oder per E-Mail widersprochen werden.

§8 Haftungsbegrenzung
Eine Haftung der Geschäftsführer sowie den Mitarbeitern, Aushilfen, externen Veranstaltern und Helfern, gegenüber Mietern, Spielern und Besuchern der Sportstätte, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl, Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie der Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Bei Unfällen, Verletzungen und daraus resultierenden Schäden von Spielern, welche durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Mitspielern während des Aufenthaltes in der Sportstätte, etwa durch fehlerhafte Benutzung der Spielgeräte verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Erfüllungsort für alle sich vertraglich ergebenden Pflichten ist der Sitz der Gesellschaft. Des Weiteren ergibt sich der Gerichtsstand nach dem Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diese durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.